Raumtemperatur im Büro
Während Sie im Home Office für eine geeignete Arbeitstemperatur selbst verantwortlich sind, müssen Sie sich im Büro mit den Kollegen einigen und eventuelle Vorgaben des Arbeitgebers einhalten. Dennoch müssen Sie weder zu große Hitze oder extreme Kälte einfach hinnehmen.
Wenn die Wohlfühltemperatur des Arbeitnehmers und die Heizkostenabrechnung des Chefs um ein paar Grad differieren, führt das zu der Frage, ob die optimale Raumtemperatur fürs Büro gesetzlich geregelt ist. Und das ist sie. Das Arbeitsrecht gibt Maximum- und auch Minimumtemperaturen vor.
Optimale Raumtempertur im Büro
Schon im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) ist verankert, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gegenüber eine Fürsorgepflicht hat. Er muss nämlich dafür sorgen, dass sie nicht zu Schaden kommen. Dazu gehört auch, dass sie nicht durch Hitze oder Kälte gesundheitlich leiden müssen.
Genauer ausgeführt wird der Arbeitsschutz in der Arbeitstättenverordnung, die auf dem Arbeitsschutzgesetz basiert. Ob die Regeln zum Arbeitsschutz eingehalten werden, überwacht – je nach Bundesland – das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt.
Unterschieden wird bei der minimalen Raumtemperatur, ob der Arbeitnehmer eine stehende oder sitzende Tätigkeit ausübt. Eine weitere Rolle spielt, ob es sich um eine leichte, eine mittlere oder eine schwere Tätigkeit handelt, die mit Händen, Armen, Beinen oder dem Rumpf ausgeführt wird.
Steht die Frage im Raum "Ab wieviel Grad darf man nicht mehr arbeiten?", werden nun viele Arbeitnehmer enttäuscht sein. Denn Sie dürfen bei unangenehmen 38 Grad im Büro nicht nur arbeiten, sondern dürfen, ganz im Gegenteil nicht einfach Hitzefrei machen und nach Hause gehen.
Kommt der Arbeitgeber nicht selbstständig auf die Idee bei zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen zu handeln, haben Sie aber die Möglichkeit, ihn darauf aufmerksam zu machen. Gehen Sie einfach nach Hause kann das jedoch zu einer Abmahnung oder zu einer Kündigung führen.
In der Regel jedoch ist der Arbeitgeber, so wie Sie selber im Home Office, gewillt, Sommer, wie Winter für alle eine ideale Raumtemperatur zu schaffen. Schließlich lässt es sich bei Wohlfühltemperatur effektiver arbeiten, was dem Chef ja letztendlich ebenfalls zugutekommt.
Raumtemperatur im Büro im Winter
Im Winter geht es natürlich in erster Linie um die Minimaltemperatur, die das Büro aufweisen sollte, damit ein angenehmes Arbeiten möglich ist. Denn wenn die Angestellten vor Kälte zittern und ihnen der Stift aus den eisigen Fingern fällt, kann von Effektivität keine Rede mehr sein.
Andererseits macht sich ein Grad weniger heizen schon mit einer niedrigeren Heizkostenabrechnung von stolzen sechs Prozent bemerkbar. Um die Betriebskosten möglichst gering zu halten, ist daher so mancher Chef bemüht, den Heizungsthermostat entsprechend niedrig einzustellen.
Die klaren Regelungen zum Arbeitsschutz sehen bezüglich der idealen Raumtemperatur im Winter folgendermaßen aus:
- Bei leichter Hand- oder Armarbeit im ruhigen Sitzen beträgt die Mindesttemperatur fürs Büro 20 Grad Celsius.
- Bei leichter Hand- oder Armarbeit im Stehen beträgt die Mindesttemperatur fürs Büro 19 Grad Celsius.
- Bei mittelschwerer Hand-, Arm- oder Beinarbeit im Sitzen beträgt die Mindesttemperatur fürs Büro 19 Grad Celsius.
- Bei mittelschwerer Hand-, Arm- oder Beinarbeit im Stehen beträgt die Mindesttemperatur fürs Büro 17 Grad Celsius.
- Bei mittelschwerer Hand-, Arm- oder Beinarbeit im Gehen beträgt die Mindesttemperatur fürs Büro 17 Grad Celsius.
- Bei schwerer Hand-, Arm-, Bein- oder Rumpfarbeit im Stehen beträgt die Mindesttemperatur fürs Büro 12 Grad Celsius.
- Bei schwerer Hand-, Arm-, Bein- oder Rumpfarbeit im Gehen beträgt die Mindesttemperatur fürs Büro 12 Grad Celsius.
Weil der Arbeitgeber nicht nur für die gesunde Lufttemperatur im Büro, sondern insgesamt für ein optimales Raumklima Sorge trägt, sollte auch auf die Sauerstoffzufuhr und die Luftfeuchte (siehe Luftfeuchtigkeit im Büro) geachtet werden. Im Winter bedeutet das, dass stoßweise für circa fünf Minuten gelüftet wird.
Auch sehr kälteempfindliche Arbeitnehmer müssen den Luftaustausch zulassen, weil er ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen wichtig ist. Wie Sie die Raumtemperatur im Büro korrekt festellen können, erfahren Sie übrigens auf der Seite Raumtemperatur messen
Raumtemperatur im Büro im Sommer
Welche Raumtemperatur angenehm ist, mag sich vielleicht beim Sonnenanbeter und beim Wintersportler unterscheiden, welche Temperatur zumutbar ist, findet sich jedoch in den Arbeitsschutzregeln (ASR) genau aufgeführt.
Und nicht nur die maximale Temperatur ist angegeben, sondern das Gesetz macht sogar Vorschläge wie eventuelle Abhilfemaßnahmen aussehen können und, ab wann sie einzuleiten sind:
- Optimale Raumtemperatur: 20 – 23 Grad Celsius, kein Handeln notwendig.
- Wohlfühltemperatur im Sommer: 20 – 21 Grad Celsius, kein Handeln notwendig.
- Normaltemperatur (laut ASR): 20 – 26 Grad Celsius, kein Handeln notwendig.
- Raumtemperatur: 26 – 30 Grad Celsius, der Arbeitgeber sollte Gegenmaßnahmen einleiten.
- Raumtemperatur: 30 – 35 Grad Celsius, der Arbeitgeber muss Gegenmaßnahmen einleiten.
- Raumtemperatur: über 35 Grad Celsius, der Arbeitsraum ist nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Hat sich die Lufttemperatur im Raum durch starke Sonneneinstrahlung auf mehr als 26 Grad erhöht, sollten Sonnenschutzsysteme angebracht werden. Die Vorschläge des Gesetzgebers reichen hierfür von Jalousien über reflektierende Schutzmaßnahmen bis hin zur Sonnenschutzverglasung.
Liegt die Raumtemperatur im Büro höher als 30 Grad, ist sie durch folgende Maßnahmen, die sich übrigens auch im Home Office durchführen lassen, zu drosseln:
- Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten.
- Nachts lüften, um eine Auskühlung einzuleiten.
- Nicht genutzte, elektrische Geräte ausschalten.
- In den frühen Morgenstunden lüften.
- Gleitzeitregelung einführen, um die heißen Stunden des Tages als Arbeitszeit zu meiden.
- Bekleidungsregeln lockern.
- Bereitstellen von Trinkwasser.
Tipps für die Raumtemperatur im Büro
Auch wenn Sie gesetzlich die hohen Temperaturen von mehr als 26 Grad nicht hinnehmen müssen, haben Sie nicht das Recht zu Hause zu bleiben. Sollte Ihr Arbeitgeber trotz Aufforderung keine Gegenmaßnahmen treffen, lassen Sie sich zuerst juristisch über Ihre Möglichkeiten beraten.
Um im Home Office die Temperaturen zu senken, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Lüften Sie morgens gleich nach dem Aufstehen.
- Halten Sie tagsüber die Fenster und die Jalousien geschlossen.
- Wer keine Rollos besitzt, zieht einen dicken Vorhang vor.
- Bekleben Sie die Fenster mit einer reflektierenden Folie.
- Stellen Sie einen Ventilator auf.
- Legen Sie feuchte Tücher auf den Fußboden unter das Fenster.
Auch die Mindesttemperaturen für die Pausen- und Erfrischungsräume sind gesetzlich, in der Arbeitsschutzregel A 3.5 geregelt. Während im Aufenthaltsraum mindestens 21 Grad Celsius herrschen sollen, beträgt das Temperaturminimum in Waschraum und Dusche 24 Grad Celsius.
Wichtig: Auch wer zum ersten Mal im Home Office arbeitet, kann die anfallenden Kosten eventuell steuerlich absetzen. Da die Raumtemperatur für die effektive Leistungsfähigkeit eine große Rolle spielt, sollten Sie abklären, ob Sie Heizkosten, Lüfter oder Klimaanlage geltend machen können.
Handeln Sie niemals eigenmächtig, um die Temperaturen im Büro anzupassen. Suchen Sie stets zuerst den Dialog mit den Arbeitskollegen, mit dem Chef und notfalls mit dem Betriebsrat. Erst in letzter Instanz sollten Sie einen gerichtlichen Weg einschlagen.
Das Recht auf den Einbau einer Klimaanlage im Büro hat der Arbeitnehmer nicht. Wie der Arbeitgeber das Problem einer zu hohen oder zu niedrigen Raumtemperatur löst, bleibt ihm überlassen.
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